Besucherordnung
I. Allgemeines
1. Diese Besucherordnung dient der Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung im
Tiergehege und dem Schutz der Tiere.
2. Die Besucherordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen der
Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur
Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnung an.
3. Die Einrichtungen des Tiergeheges sind pfleglich zu behandeln. Bei
missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet
der Besucher für die entstandenen Schäden. Werden diese durch Kinder oder
Mitglieder einer Gruppe verursacht, so haftet die jeweils aufsichtspflichtige
Person.
4. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung der
Ruhe und Ordnung sowie der Sicherheit im Tiergehege zuwiderläuft. Dazu sind die
folgenden Regeln einzuhalten:
4.1. Das Füttern der Tiere ist mit Ausnahme der deutlich
gekennzeichneten Gehege untersagt.
4.2. Niemand darf Tiere reizen oder in ihrer Ruhe stören.
4.3. Hunde sind an der Leine zu führen und von den Gehegen
fernzuhalten.
4.4. Das Rauchen ist im gesamten Objekt untersagt.
4.5. Blattwerk, Blüten, Zweige und Gräser dürfen nicht abgerissen
werden.
4.6. Die für den Besucher freigegebenen Wege dürfen nicht verlassen
werden.
4.7. Die Aufsichtsführenden bei Schülergruppen haben auf den
Zusammenhalt der Gruppe zu achten.
4.8. Im Interesse der hier Erholungssuchenden ist das Benutzen von
Kofferradios und Recordern untersagt.
4.9. Das Mitnehmen von Fahrrädern ist nicht gestattet.
4.10 Wer vorsätzlich gegen die Besucherordnung verstößt, muss für den
eingetretenen Schaden haften.
4.11 Erleidet jemand durch Verstoß gegen die Besucherordnung – etwa bei
unzulässigem Streicheln der Tiere – Schaden, so übernimmt das Tiergehege keine
Haftung.
4.12 Die Mitarbeiter des Tiergeheges können Besucher, die gegen die
Besucherordnung verstoßen, aus dem Tiergehege verweisen.
4.13 Wir sind jedem Besucher dankbar, der seine Mitbesucher anhält, die
Besucherordnung einzuhalten.
II. Haftung
1. Die Besucher benutzen das Tiergehege auf eigene Gefahr, unbeschadet der
Verpflichtung des Betreibers, dieses in einem verkehrssicheren Zustand zu
erhalten. Für höhere Gewalt oder Zufall sowie für Mängel, die auch bei
Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht offensichtlich sind, haftet der Betreiber
nicht.
2. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach-
oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt
insbesondere für die auf den Einstellplätzen des Tiergeheges abgestellten
Fahrzeuge.
Öffnungszeiten
April bis Oktober
Montag
geschlossen
Dienstag bis
Samstag
10.00 Uhr – 18.00 Uhr
Sonn- und
Feiertage
10.00 Uhr – 18.00 Uhr
November
bis März
Montag
geschlossen
Dienstag bis
Freitag
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
Samstag
13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Sonn- und
Feiertage
10.00 Uhr – 16.00 Uhr
30 min vor Schließung kein Einlass mehr.
Eintrittspreise
Erwachsene
2,00 €
Gruppen
ab 6 Personen 1,50 €/pro Person