Besucherordnung

Besucherordnung

 

I. Allgemeines

1. Diese Besucherordnung dient der Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung im Tiergehege und dem Schutz der Tiere.

2. Die Besucherordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnung an.

3. Die Einrichtungen des Tiergeheges sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher für die entstandenen Schäden. Werden diese durch Kinder oder Mitglieder einer Gruppe verursacht, so haftet die jeweils aufsichtspflichtige Person.

4. Die Besucher haben alles zu unterlassen, was der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung sowie der Sicherheit im Tiergehege zuwiderläuft. Dazu sind die folgenden Regeln einzuhalten:

4.1.  Das Füttern der Tiere ist mit Ausnahme der deutlich gekennzeichneten Gehege untersagt.

4.2.  Niemand darf Tiere reizen oder in ihrer Ruhe stören.

4.3.  Hunde sind an der Leine zu führen und von den Gehegen fernzuhalten.

4.4.  Das Rauchen ist im gesamten Objekt untersagt.

4.5.  Blattwerk, Blüten, Zweige und Gräser dürfen nicht abgerissen werden.

4.6.  Die für den Besucher freigegebenen Wege dürfen nicht verlassen werden.

4.7.  Die Aufsichtsführenden bei Schülergruppen haben auf den Zusammenhalt der Gruppe zu achten.

4.8.  Im Interesse der hier Erholungssuchenden ist das Benutzen von Kofferradios und Recordern untersagt.

4.9.  Das Mitnehmen von Fahrrädern ist nicht gestattet.

4.10 Wer vorsätzlich gegen die Besucherordnung verstößt, muss für den eingetretenen Schaden haften.

4.11 Erleidet jemand durch Verstoß gegen die Besucherordnung – etwa bei unzulässigem Streicheln der Tiere – Schaden, so übernimmt das Tiergehege keine Haftung.

4.12 Die Mitarbeiter des Tiergeheges können Besucher, die gegen die Besucherordnung  verstoßen, aus dem Tiergehege verweisen.

4.13 Wir sind jedem Besucher dankbar, der seine Mitbesucher anhält, die Besucherordnung einzuhalten.

 

II. Haftung

1. Die Besucher benutzen das Tiergehege auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, dieses in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt oder Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht offensichtlich sind, haftet der Betreiber nicht.

2. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für die auf den Einstellplätzen des Tiergeheges abgestellten Fahrzeuge.

 

 

Öffnungszeiten          April bis Oktober

 

Montag                                  geschlossen

Dienstag bis Samstag             10.00 Uhr – 18.00 Uhr

Sonn- und Feiertage               10.00 Uhr – 18.00 Uhr

 

                                  November bis März

 

Montag                                 geschlossen

Dienstag bis Freitag               10.00 Uhr – 16.00 Uhr

Samstag                               13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Sonn- und Feiertage              10.00 Uhr – 16.00 Uhr

 

30 min vor Schließung kein Einlass mehr.

 

 

Eintrittspreise               Erwachsene                     2,00 €

                                  Gruppen ab 6 Personen     1,50 €/pro Person