Besucherordnung


Diese Besucherordnung dient der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im Tiergehege und dem Schutz der Tiere und Besucher.
Die Besucherordnung ist für alle Besucher verbindlich.

 

Mit Eintritt in das Tiergehege erkennt jeder Besucher die folgenden Regelungen an:

  1. Die Besucher betreten das Gelände des Tiergeheges auf eigene Gefahr.
  2. Es sind ausschließlich die vorhandenen Wege zu benutzen. Die Wege sind unbefestigt; es befinden sich teilweise lose Steine hierauf.
    Besucher benutzen die Wege auf eigene Gefahr.
    Achten Sie daher besonders auf den Weg und das Gelände!
  3. Die Einrichtungen des Tiergeheges sind pfleglich zu behandeln.
    Bei missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher.
  4. Es ist strengstens untersagt, Zäune oder Begrenzungen zu überwinden und durch Zäune, Gitter, Absperrungen bzw. in die Käfige zu greifen.
  5. Niemand darf Tiere reizen oder in ihrer Ruhe stören.
  6. Das Füttern der Tiere ist mit Ausnahme in den deutlich gekennzeichneten Gehegen verboten.
  7. Hunde sind an der Leine zu führen.
  8. Das Mitnehmen von Fahrrädern ist nicht gestattet.
    Fahrräder sind außerhalb des Geländes abzustellen.
  9. Das Benutzen von Musikabspielgeräten ist nicht erlaubt.
  10. Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände untersagt.
  11. Erleidet jemand durch Verstoß gegen die Besucherordnung – etwa bei unzulässigem Streicheln der Tiere – Schaden, so übernimmt der Betreiber keine Haftung.
  12. Wer gegen die Besucherordnung oder gegen Anweisungen des Personals verstößt und einen Schaden verursacht, muss für den Schaden haften.
    Die Mitarbeiter des Tiergeheges können Besucher, die gegen die Besucherordnung verstoßen, aus dem Tiergehege verweisen und ein Hausverbot aussprechen.

Förderverein des Tiergeheges Eisenhüttenstadt e. V.
Insel 8
15890 Eisenhüttenstadt

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