Besucherordnung
- Diese Besucherordnung dient der
Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im Tiergehege und dem Schutz der Tiere und Besucher.Die Besucherordnung ist für alle Besucher verbindlich.
- Mit Eintritt in das Tiergehege
erkennt jeder Besucher die folgenden Regelungen an.
- Die Besucher betreten das Gelände des Tiergeheges auf eigene
Gefahr.
- Es sind ausschließlich die vorhandenen Wege zu benutzen. Die Wege
sind unbefestigt; es befinden sich teilweise lose Steine hierauf. Besucher benutzen die Wege auf eigene Gefahr. Achten Sie daher besonders auf den Weg und das
Gelände!
- Die Einrichtungen des Tiergeheges sind pfleglich zu behandeln. Bei
missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher.
- Es ist strengstens untersagt, Zäune oder Begrenzungen zu überwinden und durch
Zäune, Gitter, Absperrungen bzw. in die Käfige zu greifen.
- Niemand darf Tiere reizen oder in ihrer Ruhe
stören.
- Das Füttern der Tiere ist mit Ausnahme in den deutlich gekennzeichneten Gehegen
verboten.
- Hunde sind an der Leine zu
führen.
- Das Mitnehmen von Fahrrädern ist nicht gestattet. Fahrräder sind außerhalb des
Geländes abzustellen.
- Das Benutzen von Musikabspielgeräten ist nicht
erlaubt.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände
untersagt.
- Erleidet jemand durch Verstoß gegen die Besucherordnung – etwa bei unzulässigem
Streicheln der Tiere – Schaden, so übernimmt der Betreiber keine Haftung.
- Wer gegen die Besucherordnung oder gegen Anweisungen des Personals verstößt und
einen Schaden verursacht, muss für den Schaden haften. Die Mitarbeiter des Tiergeheges können Besucher, die gegen die Besucherordnung verstoßen, aus dem Tiergehege verweisen und ein Hausverbot
aussprechen.
Besonderer Hinweis:
Wir nehmen gern Futterspenden entgegen.
Dafür haben wir u.a. vor dem Eingang eine Box aufgestellt. Allerdings wird diese Box leider des Öfteren als "Biotonne" verwendet. Wir finden hier Abfälle jeglicher Art vor, die keinem Tier mehr
verabreicht werden können und entsorgt werden müssen.
Wir bitten also eindringlich darum, nur
Gemüse oder Obst (bzw. Reste davon) abzugeben, welches auch vom Menschen noch verzehrt werden könnte. Schalen oder Blattwerk sollten nicht älter als 1 Tag sein. Gern nehmen wir auch altes Brot bzw.
Backwerk entgegen; bitte jedoch nicht in verschimmeltem Zustand.