Besucherordnung
Diese Besucherordnung dient der
Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung im Tiergehege und dem Schutz der Tiere und Besucher.
Die Besucherordnung ist für alle Besucher
verbindlich.
Mit Eintritt in das Tiergehege
erkennt jeder Besucher die folgenden Regelungen an:
- Die Besucher betreten das Gelände des Tiergeheges auf eigene
Gefahr.
- Es sind ausschließlich die vorhandenen Wege zu benutzen. Die Wege
sind unbefestigt; es befinden sich teilweise lose Steine hierauf.
Besucher benutzen die Wege auf eigene Gefahr.
Achten Sie daher besonders auf den Weg und das Gelände!
- Die Einrichtungen des Tiergeheges sind pfleglich zu behandeln.
Bei missbräuchlicher Benutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Besucher.
- Es ist strengstens untersagt, Zäune oder Begrenzungen zu überwinden und durch
Zäune, Gitter, Absperrungen bzw. in die Käfige zu greifen.
- Niemand darf Tiere reizen oder in ihrer Ruhe
stören.
- Das Füttern der Tiere ist mit Ausnahme in den deutlich gekennzeichneten Gehegen
verboten.
- Hunde sind an der Leine zu
führen.
- Das Mitnehmen von Fahrrädern ist nicht gestattet.
Fahrräder sind außerhalb des Geländes abzustellen.
- Das Benutzen von Musikabspielgeräten ist nicht
erlaubt.
- Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände
untersagt.
- Erleidet jemand durch Verstoß gegen die Besucherordnung – etwa bei unzulässigem
Streicheln der Tiere – Schaden, so übernimmt der Betreiber keine Haftung.
- Wer gegen die Besucherordnung oder gegen Anweisungen des Personals verstößt und
einen Schaden verursacht, muss für den Schaden haften.
Die Mitarbeiter des Tiergeheges können Besucher, die gegen die Besucherordnung verstoßen, aus dem Tiergehege verweisen und ein Hausverbot aussprechen.